12 Meter bei 80 km/h sind zu wenig!
«X. fuhr mit seinem Personenwagen, Mercedes Benz E 320, am Morgen des 7. August 2013 auf der Normalspur der Autobahn A3 (Westumfahrung Zürich) in Fahrtrichtung Chur mit einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h über eine Strecke von 250 und 400 Metern mit einem maximalen Abstand von 12 Metern hinter einem Lastwagen her.» (Bger Urteil 6B_290/2015)
Das Bundesgericht hat in diesem Fall einmal mehr deutlich festgehalten, dass ein Abstand von 12 Metern bei 80 km/h, wenn man hinter einem LKW herfährt zu wenig ist und dies eine grobe Verkehrsregelverletzung darstellt. Die grobe Verletzung hat zur Folge, dass der Ausweis hernach für mindestens drei Monate abgegeben werden muss und eine heftige Busse/Geldstrafe droht.
Das Argument des Autofahrers, wonach sein PKW einen viel besseres Bremsverhalten als der LKW habe, liess das Bundesgericht nicht gelten.
Das Bundesgericht hielt fest, dass bei einer Unterschreitung der Regel «1/6 Tacho» bzw. weniger Abstand als 0.6 Sekunden eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln besteht.
Halten Sie also besser Abstand, auch wenn das nicht immer einfach ist. Als Regel für einen ausreichenden Abstand gilt: «halber Tacho» bzw. 2 Sekunden, aber nur bei günstigen Strassenverhältnissen. Besser mehr Abstand einhalten!